Elektroautos bieten viele Vorteile: Sie sind umweltfreundlich, da sie lokal keine Emissionen ausstoßen, und sorgen für eine deutlich geringere Lärmbelastung – besonders in der Stadt. Das Laden ist zudem meist günstiger als das Tanken von Benzin oder Diesel. Auch der Fahrspaß kommt nicht zu kurz: Dank des sofort verfügbaren Drehmoments beschleunigen Elektroautos beeindruckend schnell. Zwar sind sie in der Anschaffung oft teurer, doch niedrigere Wartungskosten und staatliche Förderungen wie der Umweltbonus machen den Umstieg wirtschaftlich attraktiv. Wer ein E-Fahrzeug als Dienstwagen nutzt, profitiert zusätzlich von steuerlichen Vorteilen.
Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen genießen in vielen Städten besondere Vorteile. Dazu zählen oft die Nutzung der Busspur, kostenloses oder vergünstigtes Parken, freies Laden an teilnehmenden Standorten sowie Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen. Welche Regelungen konkret gelten, erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Reine Elektrofahrzeuge sind gemäß § 3d Abs. 1 KraftStG bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden. Die Befreiung gilt maximal bis 31. Dezember 2030, danach wird die Steuer um 50 % reduziert.
Die Steuerbefreiung beginnt mit der Erstzulassung und bleibt bei einem Halterwechsel für den Restzeitraum bestehen. Hybridfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (Range Extender) gelten nicht als reine Elektrofahrzeuge und profitieren nicht von dieser Regelung.
Reduzierte Dienstwagenbesteuerung
Wer ein Elektroauto als Dienstwagen nutzt, profitiert von einer deutlich reduzierten Besteuerung: Liegt der Bruttolistenpreis unter 60.000 Euro, wird nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert – bei teureren E-Fahrzeugen sind es 0,5 %. Zum Vergleich: Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sind es 1 %. Zusätzlich bleibt das Laden des Elektroautos beim Arbeitgeber steuerfrei.

Niedrige Kosten für Wartung, Betrieb und Verschleißteile
Da Ölwechsel und der Austausch vieler Verschleißteile beim Elektroauto wegfallen, müssen Kunden in der Regel weniger häufig in den Service. Lediglich Reifen und Bremsen nutzen sich ab. Wobei die Bremsen beim Elektroauto weniger stark beansprucht werden als bei Diesel- oder Benzin-Fahrzeugen.
In Zukunft werden zudem Software-Updates immer wichtiger, die sollen aber schon bald „Over the Air“ (OTA) aufgespielt werden können.
Was ist die THG-Prämie?
Laut Bundesimmissionsschutzgesetz müssen Mineralölunternehmen die CO₂-Emissionen ihrer Kraftstoffe schrittweise senken – bis 2030 um bis zu 25 %. Gelingt das nicht, drohen Strafzahlungen. Um die Vorgaben zu erfüllen, können sie THG-Quoten-Zertifikate erwerben, die vom Umweltbundesamt an Halter reiner Elektrofahrzeuge (BEV) vergeben werden. Diese erhalten pauschal angerechnete Emissionseinsparungen und können so aktiv zum Klimaschutz beitragen – und gleichzeitig finanziell profitieren.
Aktuell profitieren ausschließlich reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) vom gesetzlichen THG-Quotenmodell. Die Prämie zu beantragen ist ganz einfach: Über die Plattform „geld-für-eAuto.de“ – erreichbar z. B. über die Links von Volkswagen oder Audi – registrieren Sie sich, legen ein Nutzerprofil an und laden Ihren Fahrzeugschein hoch. Nach Prüfung durch das Umweltbundesamt wird die THG-Prämie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. Hinter der Plattform steht die Zusammenstromen GmbH – einer der führenden Quotenhändler mit langjähriger Erfahrung im Bereich Elektromobilität.
Alle Angaben ohne Gewähr.